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   BVerfG, 01.04.1992 - 1 BvR 1097/91   

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https://dejure.org/1992,3478
BVerfG, 01.04.1992 - 1 BvR 1097/91 (https://dejure.org/1992,3478)
BVerfG, Entscheidung vom 01.04.1992 - 1 BvR 1097/91 (https://dejure.org/1992,3478)
BVerfG, Entscheidung vom 01. April 1992 - 1 BvR 1097/91 (https://dejure.org/1992,3478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung zivilprozessualer Präklusionsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Präklusionsentscheidung - Auslegung entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2556
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1992 - 1 BvR 1097/91
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichtes, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen (BVerfGE 69, 145 [148]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1992 - 1 BvR 1097/91
    Läßt sich also weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen, ob die von der Norm abweichende Rechtsfindung vor Art. 103 Abs. 1 GG standhält, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes (BVerfGE 81, 97 [106]).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1992 - 1 BvR 1097/91
    Das ist so zu verstehen, daß eine Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits und das Unterlassen des Vorbringens im ersten Rechtszug aus grober Nachlässigkeit kumulativ erforderlich sind, um zu bewirken, daß ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel unberücksichtigt bleibt (vgl. BGH, NJW 1989, S. 717 [718]; Thomas-Putzo, ZPO , 17. Aufl., § 528 Anm. 5; Zöller-Schneider, ZPO , 17. Aufl., § 528 Rdnr. 18).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1992 - 1 BvR 1097/91
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Handhabung solcher Vorschriften durch das Gericht diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, müssen Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung in die Prüfung einbezogen werden (BVerfGE 81, 264 [273]).
  • BGH, 15.05.2001 - VI ZR 55/00

    Anforderungen an die Substantiierungslast

    c) Selbst wenn das Vorbringen des Klägers im Schriftsatz vom 22. November 1999, die Berme selbst habe unter dem Auflieger nachgegeben, neu gewesen wäre, so könnte dies eine Nichtberücksichtigung gemäß §§ 528 Abs. 2, 527 ZPO nicht rechtfertigen, denn das Berufungsgericht hat das angenommene Verschulden des Klägers für eine Verspätung nicht nachprüfbar und rechtsfehlerfrei festgestellt (vgl. hierzu BVerfG NJW 1992, 2556, 2557; 1987, 1621; BGH, Urteil vom 10. November 1988 - VII ZR 272/87 - NJW 1989, 717, 718).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96

    Zumutbarkeit von prozeßleitenden Maßnahmen zur Verhinderung drohender Verzögerung

    Diese weiteren Voraussetzungen müssen zugleich vorliegen; es reicht demnach für eine Zurückweisung nicht aus, daß eine Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht, wenn die Zulassung des Angriffs- oder Verteidigungsmittels die Erledigung des Rechtsstreits gleichwohl nicht verzögert hätte (vgl. BVerfG NJW 1992, 2556, 2557; BGH, Urt. v. 22. September 1980 - II ZR 239/79, NJW 1981, 287; Urt. v. 1. Oktober 1986 - I ZR 125/84, NJW 1987, 502 f.; Urt. v. 8. März 1991 - V ZR 339/89, NJW-RR 1991, 767 f.).
  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 80/00

    Durchführung einer Beweisaufnahme im Ausland; Zulassung eines neuen Sachvortrages

    Insoweit wird auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1992 mit weiteren Nachweisen (NJW 1992, 2556 f) verwiesen.
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